13.12.23

3. Entwurf zur Änderung der Approbationsordnung

Der 3. Entwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen ist heraus, Stand 04.12.2023.

Sprengstoff birgt besonders das neue Pflicht-Blockpraktikum hausärztliche Versorgung, wo mindestens eine Woche in akademischen Lehrpraxen für Kinder- und Jugendmedizin stattfinden muss. Welche Uni jetzt noch keine Gruppe von rund 40 akademischen pädiatrischen Lehrpraxen hat, sollte schleunigst beginnen, sie zu gewinnen.

Zu §41 Absatz 3

Mindestens eine und höchstens zwei Wochen des Blockpraktikums sind verpflichtend in kinder- und jugendmedizinischen Lehrpraxen (§ 73 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) abzuleisten, damit sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendlichen angemessen in der Ausbildung der angehenden Ärzte und Ärztinnen berücksichtigt werden. Durch die einführenden sowie begleitenden Lehrveranstaltungen ist zudem sicherzustellen, dass die Studierenden angemessenauf das Blockpraktikum in der kinder- und jugendmedizinischen Lehrpraxis vorbereitet sind. Insbesondere sollen im Rahmen des Unterrichts an Patienten und Patientinnen nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Patienten und Patientinnen aller Altersgruppen, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, vorgestellt werden. Dieser Unterricht im stationären Bereich stellt sicher, dass die Studierenden ergänzend zum ambulanten Blockpraktikum auch die stationäre Kinder- und Jugendmedizin kennenlernen und ermöglicht, dass die Studierenden einen Einblick in das gesamte Spektrum der kinder- und jugendmedizinischen Versorgung erhalten. Insoweit erscheint es sachgerecht, dass insbesondere der Organisation des ambulanten Blockpraktikums einschließlich der Konzeption der einführenden und begleitenden Lehrveranstaltungen sowie der Auswahl der kinder- und jugendmedizinischen Lehrpraxen nach § 13 unter Beteiligung der pädiatrischen Fachvertretern und Fachvertreterinnen der Universität eine wesentliche Rolle zukommt, da sie die besondere Fachkompetenz zur Vermittlung kinder- und jugendmedizinischer Lehrinhalte mitbringen muss. Die pädiatrischen Fachvertreter und Fachvertreterinnen können auch eine unmittelbare zeitliche Verknüpfung der Ausbildung im stationären und im ambulanten Bereich sicherstellen, damit die Studierenden fachlich gut vorbereitet das Blockpraktikum in der Kinder- und Jugendmedizin absolvieren können (z.B. Kenntnis von und Erfahrungen zu abwendbar gefährlichen Verläufen/ red flags)

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