15.02.21

Pressemitteilung der DGAAP zur Änderung der ÄApprO

Das Medizinstudium hat laut aktueller Ärztlicher Approbationsordnung (ÄpprO) die Funktion, „eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung“ in Deutschland auf qualitativ hohem Niveau sicherzustellen. Zur Sicherstellung dieser Aufgabe gehört auch eine Ausbildung in der hauptsächlich für die Patient*innen niedrigschwellig erreichbaren primärärztlichen Versorgung, bestehend aus grundversorgenden Kinder- und Jugendärzt*innen, Allgemeinmediziner*innen, hausärztlich tätigen Internist*innen. Für das deutsche Gesundheitssystem sind diese ärztlichen Berufsgruppen – wie sich u.a. in den derzeitigen Pandemiezeiten deutlich gezeigt hat – die ersten Anlaufstellen für Patient*innen und damit systemrelevant. Zurzeit wird der Referentenentwurf zur neuen ÄApprO intensiv diskutiert, der unter anderem vorsieht, dass nun erstmals verbindlich für alle Studierenden zu mehreren Zeitpunkten im Studium Unterricht in der primärärztlichen Versorgung stattfindet und dies auch in den abschließenden Staatsexamensprüfungen angemessen berücksichtigt wird.

Nach Umsetzung der letzten ÄApprO hat die seit 12 Jahren bestehende Deutsche Gesellschaft für Ambulante Allgemeine Pädiatrie (DGAAP), die sich vor allem mit der Förderung des Fortschritts der Lehre in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung befasst, schon 2007 begonnen, ein vielfach ausgezeichnetes Qualifizierungsprogramm paedcompenda.de zu entwickeln. Es dient vor allem der Qualität von Lehren und Lernen in Lehrpraxen in der Fläche. 

Die ambulante Allgemeinpädiatrie in Deutschland kann also auf einem didaktisch hochentwickelten Niveau aufbauen. So hat auch die DGAAP bereits Anfang letzten Jahr begonnen, für die zügige Umsetzung der ÄApprO im ihrem Fach eine bundesweite Arbeitsgruppe aus 29 Standortvertreter*innen - bestehend aus Landesverbandsbeauftragten Ausbildung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte wie Lehrpraxisinhaber*innen – zu etablieren, um eine Rahmenstruktur für die geplante longitudinale Verankerung der Primärmedizin zu entwickeln und die dafür notwendigen Lehr- und Lerninhalte in ein Beispielcurriculum einzufügen. Mit dieser „Blaupause“ können die kinder- und jugendärztlichen Universitätskliniken dann am jeweiligen Standort weiterarbeiten, um Stabsstellen "Primärärztliche Pädiatrische Lehre & Forschung" zu etablieren und ihr jeweiliges Lehrpraxen-Netz zu knüpfen. Es erscheint daher mehr als unverständlich, dass in einigen Stellungnahmen zum Referentenentwurf die Fähigkeit zur Umsetzung dieser Reform in der Medizinischen Ausbildung abgesprochen wird.

Sowohl im vorklinischen Studienabschnitt kann die ambulante Allgemeinpädiatrie hervorragend eine Brücke von den vorklinischen, theoretischen Fächern in die praktische Ausbildung der Studierenden schlagen. Und auch im Praktischen Jahr können wir auch diejenigen, die ihr PJ-Wahlfach nicht in der ambulante Allgemeinpädiatrie absolvieren wollen, mit Hilfe der neu gewonnenen Erfahrungen mit den digitalen Unterrichtsformen sehr gut auf die M3-Staatsexamensprüfung vorbereiten.

Was vor nunmehr 40 Jahren (6. Novellierung der ÄApprO) in Bezug auf die Bedeutung der Primärversorgung erstmalig angedacht wurde, kann durch die Verabschiedung der derzeit geplanten neuen ÄApprO nun endlich in diesem Jahr vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und vom Bundesrat positiv zugunsten einer Stärkung der hausärztlichen Versorgung in der Ausbildung der Medizinstudierenden umgesetzt werden. Nicht nur die Studierenden, vor allem auch die Patient*innen und damit die ambulante Krankenversorgung in Deutschland werden davon profitieren.

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